Was kosten wir?

„Guter Rat muss nicht teuer sein.“

Lassen Sie sich wegen des Kostenrisikos nicht vom Gang zum Anwalt abhalten; wir informieren Sie ab Anbeginn und detailliert zur Kostenfrage! Viele Leute setzen ihre berechtigten Ansprüche aus unberechtigter Angst vor den Kosten leider nicht durch!

Wussten Sie, dass die Haftpflichtversicherung für einen Teil oder die gesamten Anwaltskosten einzustehen hat? Vielleicht sind Sie rechtschutzversichert ohne es zu wissen? Es kann sein, dass Sie Anrecht auf unentgeltliche Rechtspflege haben.

Wir sind einem pragmatischen Ansatz verpflichtet und besprechen mit Ihnen die Vorgehensweise Schritt für Schritt und unter Berücksichtigung von Chancen, Risiken und Kosten. Wir prüfen zusätzlich, ob wir ein Kostenrisiko mit einer günstigeren Teilklage, einer Honorarvereinbarung oder dem Beizug eines externen Prozessfinanzierers mindern können.

Die Haftpflichtversicherung zahlt die Anwaltskosten

Wussten Sie, dass Sie bei einem unverschuldeten Unfall grundsätzlich nicht für die Anwaltskosten aufkommen müssen? Bei Vorliegen eines Haftpflichtfalls (z.B. Autounfall) sind die Anwaltskosten Teil des zu entschädigenden Schadens und daher grundsätzlich vom haftpflichtigen Schadensverursacher zu übernehmen.

Rechtsschutzversicherung

Vielleicht sind Sie rechtsschutzversichert, ohne es zu wissen? Eine Rechtsschutzdeckung kann über einen individuellen Abschluss mit einem Rechtschutzversicherer bestehen, aber auch kollektiv durch eine Familienpolice oder bei einem Unfall eines von einer Police abgedeckten Fahrzeuges. Schadenanwaelte AG kennen die entsprechenden Konstellationen und erhalten bei Versicherungsschutz in der Regel die Rechtschutzdeckung.

Krankenkasse mit Rechtschutzeinschluss, Berufsverband und Gewerkschaft

Viele Krankenkassen aber auch Berufsverbände und Gewerkschaften bieten Rechtsschutz oder Prozesskostenbeteiligung. Die Deckung versteckt sich insbesondere bei Krankenkassen oft hinter marketingorientierten Fantasienamen, für die Betroffenen nicht erkennbar. schadenanwaelte AG kennen die entsprechenden Produkte.

Unentgeltliche Rechtspflege

Sofern Sie und Ihre Familie kein Vermögen haben und die Einkünfte nicht ausreichen, um neben dem Lebensunterhalt den Anwalt und die Gerichtskosten zu bezahlen, so werden diese Kosten vom Staat bevorschusst. Dieses Recht auf unentgeltliche Rechtspflege haben Sie in bestimmten Fällen schon vor dem Prozess oder nachdem ein negativer Entscheid der Sozialversicherungen vorliegt. Vorausgesetzt dabei wird, dass der Streit nicht aussichtslos für Sie ist. Wir prüfen für Sie, ob und ab wann in Ihrem Fall der Staat oder die Versicherung für die Anwalts- und die Gerichtskosten aufkommen muss.